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Weiteres Vergabeverfahren zum Baugebiet B 18 „Wallsbüller Weg/Woracker“

Struckum, den 10. 05. 2022

Informationen zum weiteren Vergabeverfahren des Baugebietes B 18 „Wallsbüller Weg/Woracker“:

 

Im Nachgang der ersten Verlosung wird die Gemeinde Struckum am 02. Juni 2022 um 19.00 Uhr im Landgasthof Struckum eine weitere Verlosung von Baugrundstücken durchführen. 

 

Die Gemeindevertretung Struckum hat für den Erwerb der Baugrundstücke im oben genannten Baugebiet folgende Kriterien festgelegt:

 

-Es muss ein Bezug zur Gemeinde Struckum bestehen (Die Kaufenden oder die Eltern der Kaufenden müssen aktuell dort gemeldet sein) Die Gemeindevertretung behält sich das Recht der Einzelfallentscheidung vor.

-Die vorrangige Veräußerung an Erwerbende, die noch kein Wohneigentum haben bzw. an junge Familien, die noch kein Wohneigentum haben, erfolgte in einer bereits stattgefundenen Vergabe. 

-Nun ist eine Veräußerung auch an Erwerbende, die bereits über Wohneigentum verfügen, vorgesehen.

-Verkauf nur für Eigennutzung; eine Ferienvermietung einer weiteren Wohneinheit ist unzulässig.

-Keine Ferienhäuser

-Beginn der Bebauung spätestens zwei Jahre nach und Fertigstellung des Wohnhauses innerhalb von fünf Jahren ab Beurkundung des Grundstückskaufvertrages. Sonst Rückübertragung an die Gemeinde Struckum auf Kosten der Kaufenden. 

-Konventionalstrafe in Höhe von 50.000 € pro Wohneinheit, wenn das bebaute Grundstück oder Teile davon innerhalb von 10 Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung veräußert werden. 

-Der Verkaufspreis beträgt 75,- Euro/qm.

-Die endgültige Verschleißdecke wird erst hergestellt, wenn alle Grundstücke bebaut sind. 


Sollten Sie Interesse an dem Erwerb eines Grundstückes haben und den Vergabekriterien entsprechen, melden Sie sich bitte bis zum 30. Mai 2022 schriftlich an bei Christine Friedrichsen, Amt Mittleres Nordfriesland, Theodor-Storm-Straße 2, 25821 Bredstedt oder per Mail: c.friedrichsen@amnf.de

 

• Bitte führen Sie in Ihrer Bewerbung kurz aus, dass und wie Sie den Vergabekriterien entsprechen und bestätigen Sie, dass Sie die Eigennutzung beachten werden.

• Alle Bewerbungen werden in dieser Vergabe in einem Lostopf gesammelt und daraus wird die Ziehung erfolgen.
• Vorsorglich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass zur Verlosung jeweils nur eine Person einer Lebensgemeinschaft/Partnerschaft ein Los erhält.

• Eine Reservierung eines Grundstückes für eine andere Person ist nicht gestattet. 

• Unverbindliche Ansichtsskizzen können Sie nachfolgend als PDF-Dokument herunterladen und einsehen.

 

Bild zur Meldung: Weiteres Vergabeverfahren zum Baugebiet B 18 „Wallsbüller Weg/Woracker“