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Bitte die Straßenreinigungssatzung beachten

Struckum, den 17. 06. 2021

Entwässerungsrinnen und Straßenränder sollten auch in der warmen Jahreszeit gesäubert werden. So bleiben sie das gesamte Jahr über „fit“ und sind auch in Herbst und Winter gut gerüstet für „knifflige Lagen“. Das Struckumer Bauhofteam weist hier besonders auf das Fegen der Entwässerungsrinnen hin. Sind sie verstopft, können Starkregen sowie im Winter Schnee und Eis für Probleme sorgen. Willkommener Nebeneffekt ist die deutlich schönere Optik an den Gemeindestraßen.

 

Laut Straßenreinigungssatzung gilt die Räumpflicht aller Anliegerinnen und Anlieger das ganze Jahr über. Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub. Bitte beachten: Der Schmutz darf nicht in die Gullis geschüttet werden.

 

Wer sich die Straßenreinigungssatzung ansehen möchte, der wird hier fündig: Link zur Satzung

(Redaktion: Wiebke Kühl-Tessin)