Umgang mit Gartenabfällen in der Gemeinde

Struckum, den 03. 05. 2020

Jeder Struckumer Bürger, der in einem Haus mit Gartenfläche wohnt, kennt das Problem: Sträucher müssen spätestens im Herbst zurückgeschnitten werden, Stauden werden umgepflanzt, werden verkleinert u.ä.. Da stößt so mancher irgendwann an seine räumlichen Kapazitätsgrenzen und sucht nach Möglichkeiten, seine Gartenabfälle so zu entsorgen, dass nicht den Mitarbeitern des örtlichen Bauhofs die Beseitigung „wild“ gelagerter Abfälle überlassen wird.

 

In Struckum gab es bislang die Möglichkeit, sich bei der Lohnbetrieb Horst Otto kostenpflichtig einen Schlüssel für den örtlichen Sammelplatz für Grünabfälle zu besorgen. Die Verwertung dieser Grünabfälle wurde aber gesetzlich neu geordnet und an Behandlungs-, Untersuchungspflichten sowie Dokumentations- und Nachweispflichten geknüpft. In manchen Gemeinden wurden deshalb die Sammelplätze für Gartenabfälle geschlossen und die Bürger mit ihrem Abfallproblem allein gelassen. Die Stuckumer Gemeindevertretung hat sich dazu entschlossen, dies (noch) nicht zu tun, sondern ab diesem Jahr jährlich vier Öffnungstermine für den sog. Schietplatz im Knüppelhuus  anzubieten. Zu diesen Terminen kann jeder Struckumer Bürger seine Grünabfälle dorthin bringen.

 

Es wird vor Ort eine Kontrolle durchgeführt, die sicherstellen soll, dass wirklich nur folgende Grünabfälle gelagert werden: Baum- und Strauchschnitt, Laub, Rasenschnitt, Stauden, Mähgut, Blumen und Reste, Unkraut und sonstige Pflanzenabfälle aus dem Garten von Privathaushalten und aus öffentlichen Garten- und Parkanlagen …. Nicht dazu zählen beispielsweise Baumwurzeln und Küchenabfälle.“ (vgl. Merkblatt über die Verwertung von Grünabfällen über Sammelstellen nach der Bioabfallverordnung, Stand August 2018, Seite 2).
Das auf Sammelplätzen angelieferte Material wird zerkleinert, kompostiert und selbst verwertet oder zur Verwertung abgegeben. Daraus erzeugter Kompost soll ausdrücklich nicht auf landwirtschaftlichen Flächen als Düngemittel eingesetzt werden. Dann wären andere Auflagen (siehe oben) zu erfüllen.

 

Jeder Struckumer Gartenbesitzer sollte sich folgende Termine also schon einmal im Kalender markieren:

27. Juni,
9. September &
19. Dezember 2020,
jeweils von 10:30 bis 12:00 Uhr

 

Es wäre sehr schön, wenn diese Regelung eingehalten und wirklich nur die aufgezählten Abfälle angeliefert werden würden. Andernfalls droht die endgültige Schließung des Platzes.

 

Für die Gemeindevertretung, Wiebke Kühl-Tessin