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Informationen zum Abbrennen von Feuerwerk

Struckum, den 18. 12. 2019

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

in Kooperation mit dem zuständigen Ordnungsamt möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie II (Kleinfeuerwerke wie beispielsweise Raketen, Schwärmer, Doppelschläge) am 31.12.2019 und am 01.01.2020 in einem Umkreis von 200 Metern von reetgedeckten Gebäuden nicht erlaubt ist.

 

Da unsere Gemeinde aus vielen reetgedeckten Gebäuden besteht, ist es schwierig, den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand einzuhalten. Deshalb möchte auch ich als Bürgermeister an Sie appellieren, möglichst auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern (Knaller, Böller, Raketen, usw.) zum Schutze von uns allen zu verzichten.

 

Die Gemeindevertretung und ich wünschen allen schöne Weihnachtstage und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2020

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bendix Asmussen

 - Bürgermeister -

 

Bild zur Meldung: Bürgermeister Bendix Asmussen